Zutrittsregelungen zum Hallenbad und den Sporthallen

Folgende Personen sind vom Sportbetrieb ausgeschlossen und Ihnen ist der Zutritt zu den Sportstätten verwehrt:

• Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion.
• Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen.
• Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
• Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen
jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit
SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).

Bitte vor dem Betreten der Sportstätten beachten:

Es gilt die 2G plus Regelung – geimpft, genesen und zusätzlich getestet

Darüber hinaus gilt, dass Kinder, die nicht älter als 12 Jahre und drei Monate sind Zutritt haben
und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die an den Schulen regelmäßigen Tests
unterliegen, übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G plus Bereichen zur eigenen Ausübung
sportlicher Aktivitäten zugelassen werden.

• In den Sportstätten ist grundsätzlich eine FFP2-Maske (Kinder bis 6 Jahre sind frei) zu tragen, ausgenommen beim Duschen/Sport.
• Hände beim Betreten der Sportstätten desinfizieren.
• Die Übungsleiter/-innen überwachen, dass jeder mit dem vorgeschriebenen Abstand in die Sportstätte kommt und diese so auch wieder verlässt.
• Keine Gruppenbildung am Ein/Ausgang.
• Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

Ergänzend gilt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung! Es wird auch noch auf die Empfehlungen der Sportverbände verwiesen.

Stadt Gundelfingen, 24.11.2021