Winterdienst: Räum- und Streuverpflichtung der Bürgerschaft in Gundelfingen

So schön die schneebedeckte Landschaft, die weiß gekleideten Gärten und die selbstgebauten Schneemänner auch sind, so viel Kummer kann der Schnee auch bereiten. Denn Schnee- und Eisglätte sind Ursache mach gefährlicher Stürze.

Deshalb erinnert die Stadt Gundelfingen an eine wichtige Pflicht der Grundstückseigentümer. Die Räum- und Streupflicht.

Was bedeutet diese Pflicht???

Werktags in der Zeit zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, sonn- und feiertags in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr haben innerorts die Grundstückseigentümer vor ihrem Anwesen auf dem Gehweg den Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte zu streuen oder das Eis zu beseitigen.

Hat eine Straße weder auf der eigenen noch auf der gegenüberliegenden Straßenseiten einen Gehweg, müssen auf beiden Straßenseiten die Grundstückseigentümer vor ihrem Anwesen eine Gehbahn auf der Straße in einer Breite von ca. 1,00 m bis 1,50 m räumen und streuen.

Als Streumaterial dürfen nur geeignete abstumpfende Stoffe (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch ätzenden Mitteln verwendet werden. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr (z.B. Treppen oder starken Steigungen) erlaubt. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Nochmals zur Klarstellung:

In den Straßen mit eigenständigen Gehwegen auf beiden Straßenseiten müssen beide Gehwege geräumt und gestreut werden. In Straßen mit eigenständigem Gehweg nur auf einer Straßenseite, muss nur dieser geräumt und gestreut werden. In Straßen ohne eigenständigen Gehweg muss auf beiden Straßenseiten jeweils eine Gehbahn von ca. 1,00 m bis 1,50 m geräumt und gestreut werden.

Wer muss die Räum- und Streuverpflichtung übernehmen, wenn ich aus alters- oder sonstigen Gründen meiner Verpflichtung nicht nachkommen kann??

Leider kann die Stadt Gundelfingen diese Verpflichtung aus Rechtlichen, Versicherungstechnischen und Mitarbeiterkapazitätsgründen nicht für Sie übernehmen.

Wenn Sie selbst Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen können, werden Sie angehalten und verpflichtet diese Verpflichtung, durch eigene Organisation an dritte (Familienangehörige, Firmen, etc.) zu vergeben.

Wir bitten um Verständnis.

Winterliche Ärgernisse

Im Auftrag der Stadt Gundelfingen werden im Winter verschiedene Straßen mit Winterdienstfahrzeugen geräumt und gestreut. Diese Arbeit erledigen unsere Bauhofmitarbeiter.

Es ist kein leichter Dienst, verlangt es doch eine ständige Bereitschaft über den ganzen Winter, aber auch Geduld mit den Bürgern, von denen manche ihre Straße morgens um 06:30 Uhr, manche gar nicht geräumt haben wollen.

Auch ärgern sich manche Bürger, wenn der Schnee von der Straße auch auf ihre Einfahrt geräumt wurde. Vielleicht sollten wir gelegentlich über Folgendes nachdenken: Wohin anders kann der Schnee denn geräumt werden als an die Straßenseite und damit auch in die Hofeinfahrten?

Liegt es am Fahrer, dass meine Straße so spät geräumt wird oder vielleicht am vorgegebenen Streckenplan, der den stärker befahrenen Straßen Vorrang einräumt? Fährt der Fahrer mit seinem Schneeschild absichtlich an den Bordstein und weckt mich dadurch auf oder ärgert er sich selber auch darüber, da ihm dies schließlich einen Schaden am Gerät beschert??

 Unser Bauhof ist auch für Sie im Winterdiensteinsatz!