Über die Städte und Gemeinden werden die FFP2 Schutzmasken ausgegeben, die der Freistaat Bayern im Umfang von zweieinhalb Millionen Stück aus dem Pandemiezentrallager für besonders Bedürftige zur Verfügung stellt. Zudem erhalten über ein weiteres Kontingent die Pflegenden Angehörigen Schutzmasken, die ebenfalls über die Kommunen ausgegeben werden.

Grundlage dafür ist der Beschluss des Ministerrats vom 12. Januar 2021. Danach ist das Tragen einer FFP2 oder vergleichbaren Maske im Einzelhandel seit dem 18. Januar 2021 verpflichtend.
Mit der Aktion des Freistaates Bayern zugunsten der Pflegenden Angehörigen und der besonders Bedürftigen soll sichergestellt werden, dass auch im Bereich der häuslichen Pflege ein hoher Schutzstandard gewährleistet werden kann. Zum anderen sollen angesichts der seit 18.01.2021 geltenden Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV und beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen auch Bedürftige in die Lage versetzt werden, sich mit diesen Masken zu versorgen. Die entsprechenden Maskenkontingente werden dem Landratsamt vom Freistaat zugeteilt und über die Kommunen verteilt.

Dies bedeutet, dass jeder Anspruchsberechtigte seine ihm zustehenden Masken vor Ort bei seiner Stadt bzw. Gemeinde bekommt. Das konkrete Verfahren zur Ausgabe der Masken wird dabei von den jeweiligen Städten und Gemeinden festgelegt. Deshalb empfiehlt sich, sich dort zunächst zu erkundigen, wo und wann die Masken erhältlich sind. Für die Abgabe der Masken durch die Kommunen gelten dabei folgende Vorgaben:

Schutzmasken für Pflegende Angehörige

• Die Hauptpflegeperson erhält jeweils drei Schutzmasken
• Zum Nachweis der Bezugsberechtigung ist das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen vorzulegen.

Schutzmasken für Bedürftige

• Bedürftig sind neben den Nutzern der Tafeln die Empfänger von Grundsicherungsleistungen. Dazu zählen ausschließlich Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sowie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Die Ausgabe an die Nutzer der Tafeln erfolgt dabei über die Ausgabestellen der Tafeln.
• Jeder Bedürftige über 15 Jahre erhält fünf Schutzmasken.
Zum Nachweis der Bezugsberechtigung ist der Bescheid über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII vorzulegen.

Mit der Aktion verfolgt der Freistaat Bayern das Ziel, die Infektionszahlen weiter markant zu senken. Speziell in der häuslichen Pflege sollen durch die qualitativ hochwertigen Schutzmasken die Pflegebedürftigen und die Pflegenden optimal vor Ansteckung geschützt werden.

Daneben erhöhen FFP2-Schutzmasken überall dort die gegenseitige Schutzwirkung, wo zwangsläufig Kontakte stattfinden wie beim Einkaufen, im ÖPNV oder beim Arztbesuch. Der Landrat bittet daher alle Anspruchsberechtigten, vom Angebot des Freistaates Gebrauch zu machen und sich mit den ihnen zustehenden FFP2-Schutzmasken zu versorgen.

Ausgabe für die Berechtigten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau

Brenzhalle Gundelfingen, Auf der Insel 7
Ausgabezeiten:
Mo.-Fr. 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Di. 14:00 – 16:00 Uhr
Do. 15:00 Uhr – 17:45 Uhr

zusätzlich für Berechtigte aus den jeweiligen Gemeinden während der Amtsstunden der Bürgermeister:

Bächingen a.d.Brenz
Mo. 17:00 Uhr – 20:00 Uhr
Do. 10:00 Uhr – 12:00 Uhr

Haunsheim
Di. 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Medlingen
Di. 17:00 Uhr – 18:30 Uhr
Fr. 16:00 Uhr – 17:00 Uhr