Covid19;
Information zu den ab 01.12. verschärften Verhaltensregeln und Maßnahmen

Wie in der letzten Woche vom Ministerrat und dem Bayerischen Landtag beschlossen, gelten ab 01.12. die verschärften Verhaltensregeln und Beschränkungen der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die im Wortlaut auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-dillingen.de) hinterlegt ist.

Zu den einzelnen Regelungen hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen Fragen- und Antwortkatalog auf seiner Internetseite (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen) eingestellt. Darüber hinaus können sich die Bürgerinnen und Bürger zu folgenden Zeiten über das Bürgertelefon (09071/51-350) zu den zunächst bis zum 20.12.2020 geltenden Beschränkungen informieren:

  • Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • am Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • am Samstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die bisher gültigen Regelungen werden teilweise durch die ab 01.12.2020 geltenden Beschränkungen ersetzt bzw. modifiziert. Für die Maskenpflicht, das Alkoholverkaufsverbot und das Alkoholkonsumverbot gelten nach wie vor die bisherigen Einschränkungen:

  • Das Alkoholverkaufsverbot an den Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
  • Die Maskenpflicht auf den stark frequentierten Straßen und Plätzen bleibt bestehen.
  • Das dort verfügte Alkoholkonsumverbot gilt weiterhin von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

Betroffen von der Maskenpflicht und vom Alkoholkonsumverbot sind die mit Allgemeinverfügung und Pressemitteilung bereits bekanntgemachten Straßen und Plätze, jedoch in Höchstädt erweitert um die Deisenhofer Straße im Bereich der Berufsschule und die Anlieferzone der dortigen Holzhackschnitzelanlage.

Bei einem Überschreiten des Inzidenzwertes von 200 bzw. 300 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen sind, entsprechend der Hotspot-Strategie der Staatsregierung, künftig weitere verbindliche Beschränkungen vorgesehen.